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1. Anmeldebedingungen

Anmeldungen erfolgen über den Button "Hier anmelden" auf der Website des jeweiligen Kurses. Bei Teilnahme mehrerer Mitarbeiter können unter dem Button „Weitere Teilnehmer“ zusätzliche Namen eingetragen werden. Die Anmeldung auf unserer Website ist verbindlich.
Der Teilnehmer erhält eine Einladung mit ggf. weiteren Daten zum Seminargeschehen und eine Rechnung über die Seminargebühr.

2. Teilnahmebedingungen

Die LVGA behält sich eine Begrenzung der Teilnehmerzahl vor. Ist ein Seminar ausgebucht, erscheint eine entsprechende Meldung in der Seminarankündigung auf unserer Website. Inhaltliche oder terminliche Abweichungen sowie Referententausch bleiben in dringenden Fällen vorbehalten. Wiederholungsprüfungen sowie Zweitschriftschriften von Teilnahmebescheinigungen und Zertifikaten sind kostenpflichtig.

3. Zahlungsbedingungen

Der Teilnehmerbeitrag ist der LVGA nach Erhalt der Rechnung spätestens bis zum angegebenen Zahlungsziel auf das Konto bei der Berliner Volksbank zu überweisen.
Eine Teilnahme ist nur bei erfolgter Bezahlung möglich. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei der LVGA.
Ausschlüsse aufgrund nicht vorgelegter Nachweise, Untersuchungen, fehlender Teilnahme-Voraussetzungen etc. gehen zu Lasten des Anmeldenden.
Alle Teilnehmerbeiträge sind i.d.R. nicht umsatzsteuerpflichtig und verstehen sich nach § 4 Nr. 21 und 22 Umsatzsteuergesetz (UStG) ohne gesetzl. Mehrwertsteuer.

4. Absage von Veranstaltungen

Die LVGA behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen zwingenden Gründen Veranstaltungen nach Ablauf der Anmeldefrist (in besonderen Fällen auch kurzfristig) abzusagen. Bereits gezahlte Gebühren werden voll zurückerstattet. Ein weitergehender Anspruch ist ausgeschlossen.

5. Rücktritt

Abmeldungen müssen schriftlich bis 15 Tage vor Lehrgangsbeginn erfolgen. Bis zu dieser Frist ist die Abmeldung kostenfrei. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs. Die Benennung von Ersatzpersonen ist möglich. Bei Abmeldungen nach Ablauf der o.g. Frist und aus Gründen, die die LVGA nicht zu verantworten hat, wird die volle Seminargebühr berechnet. Gleiches gilt auch bei Abmeldung aus Krankheitsgründen.

6. Verpflegung und sonstige Leistungen

Ist bei Veranstaltungen eine Vorsorgung mit Speisen und Getränken in den Seminargebühren enthalten, so ist dies im Seminarprogramm entsprechend gekennzeichnet. Eventuelle zusätzliche Leistungen (Bereitstellung von Material, o.ä.) sind im Textteil ersichtlich.

7. Teilnahmebescheinigungen

Jeder Teilnehmer erhält zum Seminarende eine Teilnahmebescheinigung bzw. ein Zertifikat mit Angaben zum Inhalt, zeitlichen Umfang und Ziel der Maßnahme. Die Art der Bescheinigung ist in der Seminarankündigung benannt.

8. Sonderbedingungen

Ermäßigte Teilnehmerbeiträge gelten für:

Die Höhe des ermäßigten Teilnehmerbeitrages ist als Preis für Mitglieder im Seminarprogramm angegeben.