Der FLL - Zertifizierte Baumkontrolleur wird in Großbeeren ausgebildet und geprüft. Die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau hat 2007 eine Zertifizierungsordnung für die Kompetenzen zur Baumkontrolleurin/zum Baumkontrolleur herausgegeben, um das Weiterbildungs- und Prüfungsverfahren zu standardisieren.

baumkontrolleur

Die LVGA in Großbeeren hat sich dem bundesweiten Netzwerk der Ausbildungs- und Prüfungsstätten angeschlossen und bietet für Interessierte die Qualifizierung und die Prüfung zum FLL - Zertifizierten Baumkontrolleur an.

Kosten der Prüfung 399,- € incl. MwSt.

Ziel der Prüfung
Ziel der Prüfung ist es festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen besitzt, die Aufgaben der Baumkontrolle gemäß der FLL-Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen (Baumkontrollrichtlinie) sachgerecht und eigenverantwortlich wahrzunehmen.

Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

  • volljährig ist und
  • mindestens ein Jahr in der Baumpflege / Baumkontrolle mit entsprechender Weiterbildung gearbeitet hat.

Abweichend vom Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Über die Zulassung entscheidet im Zweifelsfall die Prüfungskommission.

Inhalte der Prüfung
Die Prüfung zum „FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur" hat folgende Themenbereiche zum Gegenstand:

  1. Rechtliche Grundlagen der Baumkontrolle
  2. Baumbiologische Grundlagen der Baumkontrolle (einschließlich Baumartenkenntnis)
  3. Schäden und Schadsymptome, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen: Erkennen und Beurteilen von verdächtigen Umständen
  4. Praktische Durchführung der Regelkontrolle
  5. Festlegung des Handlungsbedarfs (einschließlich Kontrollintervall)

Die Prüfung

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich/praktischen Teil.

Schriftlicher Prüfungsteil
Gegenstand der schriftlichen Prüfung sind die Inhaltsbereiche 1 bis 3.
Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.

Mündlich-praktischer Prüfungsteil
Gegenstand des mündlich-praktischen Prüfungsteils ist die Durchführung einer Regelkontrolle, bei der mindestens 10 „Verdächtige Umstände" gem. FLL-Baumkontrollrichtlinie an wenigstens drei unterschiedlichen Bäumen erkannt werden müssen. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.

Bestehen der Prüfung
Die Prüfungskommission stellt die Ergebnisse der Prüfung fest. Die Prüfung ist bestanden, wenn in den beiden Prüfungsteilen jeweils mindestens eine ausreichende Leistung erzielt wurde.

Eine nicht bestandene Prüfung kann nach frühestens 6 Monaten, berechnet vom Tage des Nicht-Bestehens an, wiederholt werden. Die Prüfung kann insgesamt maximal zweimal wiederholt werden.